CDU Kreisverband Diepholz
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Neue EH55-Plus-Förderung startet am 16. Dezember – Knoerig hebt zentrale Rolle von Biomasse hervor

Die zeitlich befristete Effizienzhaus55-Plus-Förderung für klimafreundliches Bauen tritt am 16. Dezember 2025 in Kraft, wie der heimische Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig mitteilt. Baureife Wohnprojekte können dann mit zinsverbilligten KfW-Krediten von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden – sowohl für den Neubau als auch den Ersterwerb neu errichteter Gebäude. Kommunen können zusätzlich einen Zuschuss von 5 Prozent erhalten.

Die Förderung richtet sich an Projekte mit bereits vorhandener Baugenehmigung; der Bau darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Gefördert wird der Effizienzhausstandard 55, und die Wärmeerzeugung muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen. Neben Wärmepumpen, Solar- und Fernwärme spielt Biomasse dabei eine zentrale Rolle.

 

„Das verdeutlicht einmal mehr: Biomasse ist nicht nur ein wichtiger Faktor für die Energiewende, sondern auch ein unverzichtbarer Baustein für nachhaltiges Bauen. Allein in meinem Wahlkreis Diepholz/Nienburg I stehen 130 Biogasanlagen, die nun endlich die Aufmerksamkeit erhalten, die ihr unter der Vorgängerregierung der Ampel häufig verwehrt wurde“, betont Knoerig, der sich als stellvertretender Vorsitzender des Bauausschusses stets für die Einbeziehung der Biomasse in den Bauförderprogrammen stark gemacht hatte.

 

Die Förderung setze ein starkes Signal für Investitionen in den Wohnungsbau und sorge dafür, dass baureife Projekte wirtschaftlich umgesetzt werden können, betont der heimische Abgeordnete. „Für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Investoren bedeutet dies Planungssicherheit und attraktive Finanzierungsmöglichkeiten. Durch die verbindliche Nutzung erneuerbarer Energien, wird zudem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die regionale Wertschöpfung gestärkt“, so Knoerig weiter.

 

Für die EH55-Plus-Förderung werden insgesamt 800 Millionen Euro bereitgestellt. Die Kredite sind zinsverbilligt, die Laufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindung bis zu 10 Jahre. Dabei sind die Zinsen degressiv ausgestaltet. Die Mittel stehen einmalig bereit und müssen innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden; eine Verlängerung der Abruffrist ist maximal auf 24 Monate möglich.