CDU Kreisverband Diepholz

MdB Axel Knoerig: Funklöcher in ländlichen Räumen werden gestopft!

Der Bundestag hat in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes beschlossen, die zum 1. Dezember in Kraft tritt. Damit wird ein Ordnungsrahmen für den schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen bis 2026 geschaffen. Dazu erklärt der heimische CDUBundestagsabgeordnete Axel Knoerig, Mitglied im zuständigen Wirtschaftsausschuss: „Erstmals wird die flächendeckende Mobilfunk- und Breitbandversorgung in ländlichen Räumen durchgängig bis zu den Kreisstraßen festgeschrieben. Dabei kann die Bundesnetzagentur auch die Telekommunikationsanbieter zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichten.“
Solche Kooperationen der Netzbetreiber können durch die gemeinschaftliche Nutzung von Masten, Leerrohren, Antennen oder Knotenpunkten von Funknetzen (sog. Infrastruktur-Sharing) erfolgen. Eine weitere Variante ist das lokale Roaming: In unterversorgten, dünn besiedelten Gebieten kann ein einzelner Netzanbieter den Ausbau bei der Bundesnetzagentur beantragen, damit auch diese unwirtschaftlichen Regionen endlich lückenlos abgedeckt werden. „Auf diese Weise werden Anreize für Investitionen und Innovationen der Telekommunikationsunternehmen geschaffen und damit der Zugang zum Internet für jedermann“, erklärt Knoerig, der als Berichterstatter für Telekommunikation an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet hat. „Mit diesen Maßnahmen können endlich auch die rund 850 Haushalte im Landkreis Diepholz angeschlossen werden, die bisher in unwirtschaftlichen Gebieten liegen. Das ist jetzt schon mit oberirdischer Verkabelung per Masten möglich.“ Mit der Novelle wird auch das aus den 1980er Jahren stammende Nebenkostenprivileg für Mieter (Umlage der Kabel-Kosten auf alle Hausbewohner) mit Übergangsfristen abgeschafft. Neu eingeführt wird ein Glasfaserbereitstellungsentgelt als befristete Modernisierungsumlage, um die zwölf Millionen Haushalte in Mehrfamiliengebäuden gigabitfähig zu machen, in denen noch Kupferkabel liegen. Bei Festnetz- und Mobilfunkverträgen gibt es künftig nach Ablauf der 24-monatigen Mindestlaufzeit eine neue einmonatige Kündigungsmöglichkeit. „Diese Neuerungen schaffen mehr Wahlfreiheit und fördern den Wettbewerb auf dem Markt“, so der Wirtschaftspolitiker.

Aktuelle Daten für Städte, Gemeinden und Ortsteile zeigt der neue Breitbandatlas: www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.htm