Knoerig: Wärmeplanung für kleinere Kommunen vereinfacht
So ist ein neues Verfahren vorgesehen, das sich besonders für kleine, eher ländlich geprägte Gemeindegebiete eignet, weil diese meist eine übersichtliche Siedlungs- und Wärmeversorgungsstruktur aufweisen. Optional soll daher künftig die sogenannte „Kleine Wärmeplanung“ für Kommunen angeboten werden. Dabei wird grundsätzlich von einem Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung ausgegangen. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Wärmeversorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz oder netzgebunden mit grünem Methan vorliegen, werden entsprechende Prüfgebiete dargestellt. So kann der Aufwand im Vergleich zum regulären Verfahren auf bis zu 20 Prozent reduziert und der Wärmeplan innerhalb weniger Monate erstellt werden.
Auch sind Vereinfachungen bei der Datenverarbeitung in dem Gesetzentwurf vorgesehen. So wird z.B. klargestellt, dass Kommunen gebäudegenaue Wärmebedarfsdaten (errechnete Daten) erheben und die Wärmeplanung auf dieser Basis (ohne Erhebung von Verbrauchsdaten) durchführen dürfen.
Ferner soll die Pflicht zur Berücksichtigung der Kälteversorgung, vorgegeben von der EU-Energieeffizienzrichtlinie, auf Kommunen mit über 45.000 Einwohnern beschränkt werden und erst im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne greifen. Zudem wird die Frist zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen für die Betreiber industrieller Wärmenetze von Ende 2026 auf Ende 2030 verlängert. Das haben die zuständigen Bundesministerinnen Katherina Reiche und Verena Hubertz den Abgeordneten der Regierungsfraktionen in einem Schreiben mitgeteilt.
„Die geplanten Änderungen des Wärmeplanungsgesetzes entschlacken das Verfahren und gestalten es praxistauglicher aus“, hält Knoerig fest. „Darüber hinaus unterstützt der Bund die Kommunen auch finanziell bei der Wärmeplanung über die Länder, die dafür 500 Mio. Euro über einen erhöhten Umsatzsteueranteil bis 2028 erhalten.“ Zuvor wurden im Wahlkreis bereits die sieben Kommunen Barnstorf, Bassum, Rehden, Twistringen, Wagenfeld, Weyhe und Uchte beim Erstellen ihrer Wärmepläne vom Bund mit über 620.000 Euro aus der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.