CDU Kreisverband Diepholz

Knoerig: Bundesregierung erleichtert Stallumbau für mehr Tierwohl in landwirtschaftlichen Betrieben

Die Bundesregierung will die Regelungen zum Stallumbau in der Landwirtschaft vereinfachen, um Modernisierungsvorhaben der Betriebe für mehr Tierwohl zu erleichtern. Wie der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig in einer Pressemitteilung berichtet, hat das Kabinett dazu heute einen Gesetzentwurf beschlossen.

Foto: CDU Deutschland/Dominik ButzmannFoto: CDU Deutschland/Dominik Butzmann

„Viele Vorschriften und langwierige Genehmigungsverfahren bremsen den Umbau von Tierställen aktuell aus“, erklärt Knoerig, stv. Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages. „Höfe, die ihre Tierhaltung gerne neuen gesetzlichen Vorgaben sowie den veränderten Verbraucherwünschen anpassen möchten, stehen vor großen Herausforderungen, auch mit Blick auf die Kosten. Das soll sich nun ändern, indem viele unnötige Vorschriften wegfallen.“

Dazu gehört unter anderem die Kopplung eines geplanten Umbaus an das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Ferner soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Rück- oder Neubau erlaubt sein, z.B. wenn der Ersatzbau in räumlichem Zusammenhang mit dem Ursprungsstandort steht.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich bei dem Entwurf, für den das Bundesbauministerium federführend war, auch dafür eingesetzt, den Umbau von Ställen zu ermöglichen, die vor dem Jahr 2013 errichtet wurden und wegen einer damals erfolgten Rechtsänderung nicht hätten umgebaut werden dürfen. Als Voraussetzung dabei gilt, dass die Haltungsbedingungen durch den Umbau verbessert werden und die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird. Zudem soll zukünftig ein Wechsel der gehaltenen Tierart in dem Stall zulässig sein.

„Mit den Neuregelungen sorgen wir dafür, dass unsere landwirtschaftlichen Betriebe planungs- und rechtssicher investieren und ihre Tiere tierwohlorientiert halten können“, so Knoerig, stv. Vorsitzender des Bauausschusses. „So stärken wir unsere heimische Landwirtschaft und sichern die Wertschöpfung auch des vor- und nachgelagerten Gewerbes im ländlichen Raum.“

Neben Verbesserungen in der Tierhaltung soll auch der Betrieb von Biomasseanlagen im Außenbereich durch den Gesetzentwurf der Baugesetznovelle erleichtert und die Hürden für landwirtschaftliche Biogas- und Biomethananlagen reduziert werden.