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| 30.11.2011, 13:07 Uhr |
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Axel Knoerig: Anfrage zum Sulinger Kreuz
Um die Zukunft des Sulinger Kreuzes ging es bei einer Anfrage der Stadt Sulingen, die Bundestagsabgeordneter Axel Knoerig vor kurzem an die Deutsche Bahn AG übermittelt hat. In einem Aufruf an alle Kommunen in seinem Wahlkreis hatte der MdB um Einsendung von Anliegen zur hiesigen Eisenbahninfrastruktur gebeten und diese an den DB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Rüdiger Grube persönlich übergeben.
Im Einzelnen wollte man seitens der Stadt Sulingen erfahren, ob es bestimmte Vorgaben dazu gebe, wann eine Strecke innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wieder in Betrieb genommen werden könne bzw. mit einer dauerhaften Stilllegung zu rechnen sei. Hierzu hat nun Ulrich Bischoping, DBKonzernbevollmächtigter für Bremen und Niedersachsen, folgenden Sachstand mitgeteilt: „ Eisenbahnstrecken, für die auf Basis des Eisenbahnrechts keine Kapazitätsanforderungen vorliegen und zukünftig auch nicht erwartet werden, können im Allgemeinen nicht auf Dauer von ihren Betreibern wirtschaftlich vorgehalten werden. In solchen Fällen lässt das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) im § 11 Streckenstilllegungen zu, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden dann genehmigt werden, wenn kein anderer Betreiber die Übernahme der Infrastruktur beansprucht. Eine Stilllegung wird üblicherweise auf Dauer verfügt.“
Eine anderweitige Nutzung von Eisenbahngelände setze dessen Entwidmung voraus, die aber nicht zwangsläufig mit einer Stilllegung einher gehe, so Bischoping weiter. Konkrete Planungen für eine langfristig vorzunehmende Wiederinbetriebnahme stillgelegter Eisenbahnstrecken bestünden jedoch nicht. Ferner wird erläutert: „ Einzelne Bundesländer vereinbaren jedoch für bestimmte stillgelegte Eisenbahnstrecken mit zukünftig möglichen SPNV-Potenzial sogenannte Trassensicherungsverträge, um Entwidmungen zu verhindern und eine spätere Wiederaufnahme des Betriebes nicht zu verbauen. Für den Bereich Sulingen bestehen solche Vereinbarungen nicht.“ |
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